Das Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an
sonderpädagogischer Unterstützung wurde gemäß Verordnung vom
02.07.2021 geändert. Grundsätzliche Hinweise zu den gültigen
Erlassen, Verordnungen und Formblättern inklusiver Jahrgänge
finden Sie auf der unten angegebenen Seite des Regionalen
Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB).
>Link
Aktuelles:
Verfahren zur Feststellung
eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung im Schuljahr
2021/ 2022 (Erl.dMK v.10.01.2022)
Link zum Erlass vom 10.1.2022.pdf
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